dies & das
Erst sterben …
Die bisweilen makabre Haltung vieler Sozialämter wird durch einen Beschluss des OVG Schleswig deutlich ...
„Es ist unstatthaft, einem Hilfesuchenden die Gewährung der nachgesuchten Hilfe zunächst zu versagen und ihm dann entgegenzuhalten, dass bereits sein Überleben ohne die verweigerte Sozialhilfe Zweifel an der Hilfebedürftigkeit begründeten, die der Hilfesuchende zunächst auszuräumen habe.“(Az: 2 MB 31/03)